Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Mieter erkennt ausdrücklich die Hallenordnung an. Der Mieter verpflichtete sich, die Einrichtung pfeglich zu behandeln. Die Tennishalle darf nur mit sauberen, profillosen und nichtmarkierenden Teppich-Hallenschuhen betreten werden. Die Badmintonplätze, sowie der Squashplatz darf nur mit sauberen und nichtmarkierenden Hallenschuhen betreten werden. Grundsätzlich sind die Schuhe in der Umkleide oder Tennishalle anzuziehen, bzw. vor dem Verlassen der Tennishalle oder Umkleide auszuziehen. In den Sportbereichen, sowie den Umkleiden- oder Duschräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken nicht gestattet. Es ist auch nicht gestattet, Getränke (ausgenommen Mineralwasser) und Speisen, gleichgültig welcher Art in den Hallen zu verzehren. Tiere gleich welcher Art haben striktes Hallenverbot. Für das Betreten der Halle durch minderjährige Kinder der Mieter/ Spieler haften diese alleine und stellen Spieler auf Nachbarplätzen von jeglicher Haftung frei.
2. In der Tennishalle darf nur mit Tennisbällen gespielt werden, die noch nicht im Freien genutzt wurden.
3. Jede Buchung über das eBusy Portal wird als Rechnungsstellung und Vertragsannahme von beiden Parteien annerkannt.
4. Einzelbuchungen können max. 14 Tage im Voraus gebucht werden. Bei Stornierungen innerhalb von 24h wird keine Erstattung vorgenommen. Für Einzelbuchungen besteht eine Stornierungsfrist von 24h vor Spielbeginn. Im Falle einer Absage wird der gezahlte Betrag als Gutschrift auf das Kundenkonto gutgeschrieben. Die Gutschrift kann für weitere Buchung genutzt werden. Eine Auszahlung des Geldes wird nicht vorgenommen.
5. Bei mehrmaligen Vergehen oder vorsätzlich groben bzw. mutwilligen Verstößen kann dem Mieter das Spielrecht ohne Anspruch auf Erstattung entzogen werden. Alle Trainer von David´s Tennis World und Mitarbeiter der Sportpark Premium Sports GmbH sind berechtigt das Hausrecht auszuüben.
6. Der Tennis-, Sqaush oder Badmintonplatz ist nach Ablauf der gebuchten Stunde zu verlassen, damit der nachfolgende Mieter diesen pünktlich nutzen kann.
7. Salvatorische Klausel- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.